§ 2: Zweck des Verbandes ist die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung des Brandschutzes für die Industrie, Erfahrungsaustausch auf brandschutztechnischem Gebiet, der operative Brandschutz auf dem Gebiet des Umweltschutzes und die Vertretung der nichtöffentlichen Werkfeuerwehren.
Auszug aus der Satzung des Werkfeuerwehrverbandes Sachsen e.V. § 3:
Dem Werkfeuerwehrverband können alle wirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen im Land Sachsen, sowie Einzelpersonen, die Fachleute im Brandschutz sind, beitreten.
Als ein Mitglied zählt ein Unternehmen, unabhängig der Anzahl der Feuerwehrangehörigen.
Die Aufnahme erfolgt nach vorausgegangener schriftlicher Anmeldung beim Vorsitzenden des Verbandes. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mit dem Eintritt wird diese Satzung anerkannt.
Wir sind Mitglied im Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V.